Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Unternehmensrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Unsere Verantwortung als Prüfer reicht weit über die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit von Jahresabschlüssen hinaus. Daher ist es unser Ziel, mit Empfehlungen zur Optimierung von Geschäftsabläufen, von internen Kontrollsystemen und von Management-Informations-Systemen bei jeder Prüfung einen "Prüfungs-Mehrwert" für unsere Kunden zu schaffen.
Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Konzernabschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Due Diligence Prüfungen
- Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
- Stiftungsprüfungen
- Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Spaltungsprüfungen
- Restvermögensprüfungen
- Prüfungen nach dem Übernahmegesetz
- Übernahme der Aufgaben der internen Revision
- Unternehmensbewertungen
- Spendengütesiegelprüfungen
- Sonderprüfungen