Interne Revision
Der Internen Revision kommt nicht nur innerhalb eines Unternehmens, sondern auch innerhalb des gesamten aufsichtsrechtlichen Gefüges eine große Bedeutung zu.
Diese Bedeutung resultiert insbesondere aus ihrer ständigen Präsenz im Unternehmen und der laufenden Prüfung aller Bereiche, Abläufe und Systeme.
Wir haben als interne Revisor schon langjährige Erfahrung und können Ihnen folgende Leistungen anbieten:
- Interne Revision bei Kredit- und Finanzinstituten gemäß § 42 Abs 1 BWG
- Interne Revision bei Wertpapierfirmen gemäß § 20 WAG 2007
- Interne Revision bei Pensionskassen gemäß § 32 Abs 1 PKG
- Interne Revision bei börsenotierten Aktiengesellschaften und börsenotierten Europäischen Aktiengesellschaften gemäß C-Regel 18 des Österreichischen Corporate Governance Kodex